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Verkaufs und Lieferbedingungen


1.) Allgemeines:

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind für alle geschäftlichen Vor­fälle, Verkäufe und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Vertragspartnern rechtsverbindlich, falls diese Kaufleute im Sinne des Handelsrechtes sind. Unsere Geräte sind nur zum gewerblichen Ge­brauch bestimmt. Für sämtliche Verkäufe und Lieferungen gelten ausnahmslos unsere nachstehenden Bedingungen, auch in den Einzelfällen, in denen keine besondere Vereinbarung getroffen wird. Anderslautende mündliche Ver­einbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestä­tigung. Eventuelle Abweichungen zwischen Ihrer Bestellung und unserer Bestätigung sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen mitzu­teilen, andernfalls gilt auch bei Abweichungen unsere Bestätigung.

2.) Angebot und Auftrag:
Unsere Angebote, mündlich oder schriftlich, sind immer freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden für uns erst rechtsverbindlich, nachdem wir diese in angemessener Frist bestätigt oder aber mit Zustimmung un­seres Vertragspartners vereinbarungsgemäß ausgeführt haben, wobei ein stillschweigendes Einverständnis der anderen Seite genügt.

3.) Lieferfristen:
Alle Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber stets als voraussichtlich anzusehen. Die Geltendmachung von Ersatzan­sprüchen infolge verspäteter Lieferung ist insofern ausgeschlossen. Än­derungswünsche können nur bis spätestens zwei Wochen vor dem vor­aussichtlichen Liefertermin berücksichtigt werden. Sie gelten erst nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung als angenommen.

4.) Gefahrenübergang:
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung unseren Be­trieb verläßt und an die Bahn, Post oder andere Frachtführer übergeben wird. Alle Sendungen einschließlich Rücksendungen reisen auf Gefahr des Käufers.

5.) Versicherungsschutz:
Auf Wunsch des Käufers versichern wir in seinem Auftrage alle die Sen­dungen gegen Beschädigung und Verluste, die durch Frachtführer mit un­zureichender Haftung ausgeführt werden. Die Prämien hat der Käufer zu tragen; sie sind netto ohne Abzug an uns zahlbar.

6.) Zahlungsbedingungen:
Unsere Preise verstehen sich ab Dreieich, einschließlich Verpackung. Die Zahlung hat, wie umseitig angegeben, netto nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Ab Fälligkeit der Forderung sind Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten. Kommt der Käufer mit der Zahlung von drei Lieferungen in Verzug, so sind wir berechtigt, die sofortige Begleichung aller Verbindlichkeiten zu verlangen.

7.) Sicherheiten:
Für den Fall, daß uns nach Auftragserteilung Umstände bekannt werden, die die Sicherheit unserer Forderung gefährdet erscheinen lassen, sind wir berechtigt, die Lieferung nur gegen Zahlung Zug um Zug vorzuneh­men. Ist uns ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

8.) Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung. Der Be­steller ist bei Zahlungseinstellung verpflichtet, unverzüglich die von uns gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt fallenden Waren auszu­sondern und uns ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Auf jeden Fall tritt der Besteller mit dem Einbau der Ware in ein anderes Gerät seine Forderung gegen seinen Abnehmer in Höhe des Gegenwer­tes für unsere Ware an uns ab.

9.) Entsorgung:
Der Käufer setzt die Geräte ausschließlich zu gewerblichen Zwecken ein. Der Käufer verpflichtet sich, die Geräte am Ende Ihrer Nutzungsdauer auf eigene Kosten einem Entsorger zuzuführen, der die Verwertung im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes gewährleistet. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer eine vom Entsorger ausgehändigte Verwertungsbestätigung zukommen zu lassen. Im Falle einer Weiterveräußerung der Geräte ist der Käufer verpflichtet, die hier übernommene Verpflichtung auf den Abnehmer zu übertragen.

10.) Mängelrüge:
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel oder wegen offensichtlich unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen sind uns unverzüglich, spä­testens 8 Tage nach Ablieferung der Ware, schriftlich mitzuteilen. Eine Mängelrüge befreit nicht von der pünktlichen Erfüllung der Zahlungsver­pflichtung.

11.) Gewährleistung:
Mängel des gelieferten Gegenstandes, die dessen Funktionsfähigkeit oder Wert nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden von uns in ahngemessener Frist nach unserer Wahl durch unentgeltliche Ersatzteilliefe­rung oder durch Nachbesserung beseitigt. Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungspflicht des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet. Von uns mündlich oder schriftlich abgegebene Aussagen über die von uns gelieferte Ware sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nicht als Zusicherung anzusehen.

Alle Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung. Für Kühlaggregate beträgt die Gewährleistungsfrist  bei gewerblicher Nutzung 2 Jahre. Bei Aufstellung der Geräte außerhalb ge­schlossener Räume beträgt die Gewährleistungsfrist für Kühlaggregate 6 Monate. Über unsere im Rahmen dieser  Verkaufs- und Lieferbedingungen bestehende kaufvertragliche Gewährleistung hinaus übernehmen wir für die in unseren Garantiebestimmungen definierten Verschleißteile weder den Bestellern noch deren Kunden (Endabnehmer) gegenüber eine Garantie.

Unter Abbedingung des § 476a BGB übernehmen wir sämtliche zum Zweck der Nachbesserung erforderlichen Materialkosten, nicht jedoch die Transport-Wege und Arbeitskosten. Diese sind vom Geschäftspartner zu tragen.

Das Recht auf Wandlung - Rückgängigmachung des Kaufes - oder Minderung - Herabsetzung des Kaufpreises - kann der Geschäftspartner nur dann geltend machen, wenn die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehlschlägt oder die beanstandeten Mängel durch die Nachbesserung nicht behoben worden sind - die Beweislast trägt der Geschäftspartner - oder wenn die Nachbesserung durch uns trotz erfolgter Abmahnung mit angemessener Nachfristsetzung nicht erfolgt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Ersatz mittelbarer Schäden sind ausgeschlossen.

Mängel, die durch natürliche Ab­nutzung oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind, werden von der Gewährleistung ausgeschlossen. Sofern wir auf Wunsch unserer Kunden Münzprüfer, Magnetkarten, Chipkarten, elektronische Schlüssel, Barcode und dergleichen Systeme, welche von den Kunden auf deren Rechnung von Dritten gekauft und uns zum Einbau zur Verfügung gestellt wurden, in die Maschinen einbauen, werden wir die Funktionstüchtigkeit und Geeignetheit dieser Sicherheitssysteme für die bestellten Maschinen bzw. deren Fehlerfreiheit nur prüfen, wenn wir dazu von unseren Kunden einen schriftlichen Auftrag erhalten haben.

Sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, die mit dem Gebrauch des Münzprüfers, Magnetkarten, Chipkarten, elektronischer Schlüssel, Barcode und dergleichen Systeme im Zusammenhang stehen, können nicht geltend gemacht werden, ebenso unberechtigte Warenentnahmen und/oder Geldentnahmen durch Trick, Manipulation, Falschgeld oder Währungen anderer Art, sowie Geld anderer Menge, wie auf der Preis-Auszeichnung angegeben. Auch bei berechtigten Reklamationen ist die Übernahme nachgeordneter Kosten grundsätzlich ausgeschlossen. Vom Vertragspartner gewünschte Farbgebungen können von uns aus fertigungstechnischen Gründen nur annähernd eingehalten werden. Bei Sonderlackierungen, Siebdruck etc. ist Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen. 

Die Verkäuferin übernimmt keine Haftung für solche Schäden, die auf ei­ner unsachgemäßen Benutzung der gelieferten Geräte durch den Käufer oder Dritte beruhen.

12.) Ersatzteilrücklieferungen:
Eine Rückgabe von Ersatzteilen ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Die Ware muss neuwertig und in der Originalverpackung zurückgesendet werden. Für die Einlagerung der zurück gelieferten Ware erheben wir eine Rücknahmegebühr von 15% des Warenwertes, mindestens jedoch € 10,00.

13.) Bestellung auf Abruf:
Alle Bestellungen auf Abruf sind, wenn nicht anderes vereinbart, späte­stens innerhalb 3 Monaten nach Ablauf des im Vertrag vorgesehenen Zeitpunktes abzunehmen, ohne daß es einer Abnahmeaufforderung be­darf. Ist diese Frist abgelaufen, so sind wir jederzeit berechtigt, die Ware bei gleichzeitiger Versendung in Rechnung zu stellen.

14.) Probelieferung:
Behält der Geschäftspartner bei einem Kauf auf Probe das Gerät über die vereinbarte Probezeit hinaus, ist der Kauf abgeschlossen und es erfolgt volle Berechnung des Kaufpreises.

15.) Betriebsstörung:
Betriebsstörungen aller Art, Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitsausstände usw. bei uns oder denjenigen Werken, die uns mit Rohmaterial, Einzel­teilen usw. beliefern, entbinden uns während ihrer ganzen Dauer und auch hinsichtlich der Folgeerscheinungen von der Einhaltung eingegan­gener Lieferverpflichtungen, ohne daß der Besteller berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatzansprüche geltend zu machen, es sei denn, ihm sei das Festhalten am Vertrag unzumutbar.

16.) Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferungen oder Zahlung ist Dreieich, Gerichtsstand ist ebenfalls Dreieich. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.


Stand: 18.01.2008